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Europäische Union der Rechtspfleger im Justizministerium in Estland

Ideale Voraussetzungen in Estland für das einheitliche Berufsbild des Europäischen Rechtspflegers

Ein Bericht von Anne Kappl

Am 22. August 2008 traf der Präsident der Europäischen Union der Rechtspfleger (E.U.R.), Thomas Kappl, in Tallinn in Anwesenheit des Vorstandsmitgliedes des estnischen Verbandes und Vizepräsidentin der E.U.R. für Estland, Frau Ene Jögi, und Frau Syvi Lipp, Rechtspflegerin im Handelsregister, Herrn Viljar Peep im Justizministerium von Estland. Herr Peep ist Leiter der Abteilung für Rechtspflege.

In einem äußerst angenehmen Gespräch befassten sich die Gesprächspartner mit der Rechtsgeschichte beider Staaten und der Entwicklung des Berufsbildes des Rechtspflegers. Ein Vergleich beider Berufssysteme zeigte eine große Ähnlichkeit im Status. Der Rechtspfleger in Estland ist im Handelsregister und im Grundbuch als Organ der Rechtspflege tätig. Weiterhin ist er zuständig für das Mahnverfahren, das Insolvenzverfahren und für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Das Justizministerium plant, dem Rechtspfleger ab 1. Januar 2009 auch das Nachlassverfahren zu übertragen. Das ist eine ideale Ausgangsposition für die Ziele der Europäischen Union der Rechtspfleger. Das Berufsbild des estnischen Rechtspflegers passt exakt in das einheitliche Berufsbild des Europäischen Rechtspflegers.

Im Laufe des Gesprächs wurde jedoch langsam deutlich, dass es politische Strömungen in Estland gibt, die das Berufsbild des Rechtspflegers in Estland abschaffen wollen. Standespolitische Erwägungen scheinen hierfür verantwortlich zu sein. Das wäre ein Rückschritt in der Entwicklung einer effizienten und bürgernahen Justiz in Estland. Das entspräche nicht der Empfehlung des Europarats Nr. R (86)12, wonach zur Entlastung der Gerichte Aufgaben auf den Rechtspfleger zu übertragen sind. Das entspräche nicht dem Ergebnis der CEPEJ (Europäische Kommission für die Effizienz der Justiz beim Europarat), wonach mit der Schaffung des Rechtspflegers die Justiz effizienter werden soll.

Der Präsident der Europäischen Union der Rechtspfleger hat den Präsidenten des Obersten Gerichtshofes von Estland, Herrn Märt Rask, mit Schreiben vom 22. September 2008, und den Vorsitzenden des Verfassungsausschusses des Parlaments, Herrn Väino Linde, mit Schreiben vom 30. September 2008 gebeten, die Europäische Union der Rechtspfleger in ihren Zielen zu unterstützen. Der Rechtspfleger in Estland hat sich seit seiner Einführung zu einem bewährten Organ der Rechtspflege entwickelt. Er darf nicht abgeschafft, sondern sollte nach den Plänen des Justizministeriums fortentwickelt werden.


Wir bitten um Entschuldigung, dass dieser Bericht leider nicht früher erstellt werden konnte. Die Vorbereitung und Durchführung der Generalversammlung der Europäischen Union der Rechtspfleger Anfang September hat unsere Zeit sehr in Anspruch genommen.
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