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Die E.U.R. trifft EZA

Ein Bericht von Anne Kappl

Am 13. März 2009 trafen sich die Generalsekretärin der EZA, Frau Roswitha Gottbehüt, und der Präsident der E.U.R. Thomas Kappl zu einem gemeinsamen Dialog über das Grünbuch der E.U.R. und den darin verankerten Vorschlag zur Schaffung eines europäischen Rechtspflegers. Stephan Emmler vom Bund Deutscher Rechtspfleger Nordrhein – Westfalen organisierte dieses interessante wie wichtige Meeting. Der BDR ist Mitglied der EZA.

Roswitha Gottbehüt, Generalsekretärin der EZAEZA ist das Europäische Zentrum für Arbeitnehmerfragen, ein Netzwerk von mehr als 60 Arbeitnehmerorganisationen aus 20 europäischen Ländern, die sich auf christlich–soziale Werte berufen. Mitglieder von EZA sind Bildungs-einrichtungen von Gewerkschaften, sozialpoliti-schen und soziokulturellen Arbeitnehmerorganisa-tionen sowie auch von Forschungseinrichtungen, die sich mit Arbeitnehmerfragen befassen.

Die Ziele von EZA:
Die Förderung des Sozialen Dialogs und die Auseinandersetzung mit den sozialen Herausforderungen auf europäischer Ebene.
Die Förderung der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung der Gesellschaft. EZA vertritt den Standpunkt, durch Bildung zu einem besseren sozialen Zusammenhalt in Europa beizutragen.

Ein wenig genauer :
Es finden ca. 60 Seminare im Jahr statt, und zwar sowohl gemeinsam mit den Mitgliedszentren und Partnern als auch den Trägern von eigenen Projekten und den Verantwortlichen von Gewerkschaften sowie anderen Arbeitnehmerorganisationen. Ziel ist, zukunftsweisende Lösungen aufzuzeigen. Die Mitgliedszentren und Partner werden bei der Entwicklung von Projekten unterstützt. Es wird angestrebt, eigenständig oder in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen Bildungsmaßnahmen durchführen zu können. Ferner finden Kurse statt, die der Vertiefung und Erweiterung von Kompetenzen im europäischen Kontext dienen sollen. Ebenso geht es um die Förderung der Gründung von thematischen Netzwerken und Plattformen unter den Mitgliedszentren von EZA und anderen befreundeten Organisationen.

Unter welchen Voraussetzungen wäre eine Zusammenarbeit von EZA und E.U.R. vorstellbar ?
Die Schaffung eines Europäischen Rechtspflegers ist der Eckpfeiler des Grünbuchs. Hier wäre der Ansatzpunkt. Kappl erklärte Gottbehüt die Struktur der E.U.R. und die Zusammensetzung aus den Mitgliedern in den europäischen Staaten und der assoziierten Staaten Japan, Tunesien und Marokko. Besonders die jeweiligen Arbeitsbereiche der Greffiers und Rechtspfleger in den europäischen Mitgliedsländern wurden erörtert. Auf die sachliche Unabhängigkeit der Rechtspfleger bei Entscheidungen in der freiwilligen Gerichtsbarkeit und die damit verbundene Entlastung der Richter wurden ein besonderes Augenmerk gelegt.
EZA ist eine in der EU fest etablierte Organisation und feiert Ende dieses Jahres ihr 25 -jähriges Bestehen.
Wie bereits erwähnt, hält EZA europaweit mehrmals im Jahr Seminare ab, die der Bildung in Arbeitnehmerorganisationen und Gewerkschaften förderlich sind. Diese könnten auch auf das Berufsbild eines Europäischen Rechtspflegers abzielen. Eine Voraussetzung ist bereits gegeben; der Bund Deutscher Rechtspfleger ist Mitglied von EZA. Über die zu schaffende Bildungsschiene könnte die E.U.R. von der EZA erfahrungsmäßig und finanziell profitieren.

Die Strategie wäre:
Vorschläge, wie eine Zusammenarbeit der E.U.R. und der EZA aussehen könnte, müssten bis nächstes Jahr, April 2010, eingeholt werden.
Ein gemeinsames Projekt wäre dann ab April 2010 möglich.
Über den Beitritt zur EZA müsste mit den Mitgliedsverbänden der E.U.R. diskutiert werden.
Ein Bildungsinstitut der E.U.R. wäre zu gründen mit der Entscheidung über den Standort.

Fazit:
Ein interessantes Projekt der Zukunft. Der wichtigste Anknüpfungspunkt liegt in der Möglichkeit, Europa übergreifende Arbeitsplätze zu schaffen und zwar durch die Schaffung des einheitlichen Berufsbildes des Europäischen Rechtspflegers und durch die Teilnahme am sozialen Dialog. Die gemeinsamen Bildungs- und Informationsseminare, die abwechselnd in verschiedenen Ländern Europas stattfänden, könnten für die jungen europäischen Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger zu einem wichtigen Bestandteil ihrer Aus- und Fortbildung (Bachelor und Master of Law) werden.

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