Grünbuch der E.U.R.
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Film über den Beruf des Rechtspflegers (von der Bundesanstalt für Arbeit, Nürnberg)
Kongress in Cuneo/Piemont/Italien
8. - 12. September 2010
ANMELDEFORMULAR - 01.04.2010 (pdf, 125 kByte)
Programm - 20.03.2010 (pdf, 70 kByte)
Neues
13.08.2010 : Der Europäische Rechtspfleger - Thema an der Internationalen Universität von Santander
15.07.2010 : Chinesische Justiz zeigt Interesse am Europäischen Rechtspfleger
26.06.2010 : Rechtspfleger erledigen mehr als 80 Prozent der gerichtlichen Verfahren
22.04.2010 : Deutsche Bundesministerin der Justiz unterstützt das Vorhaben der E.U.R.
Europäische Union der Rechtspfleger im slowenischen Justizministerium (Ratspräsidentschaft der EU) in Ljubljana
Protokoll über das Gespräch

Der Staatssekretär im slowenischen Justizministerium, Herr Robert Marolt, bedankt sich für den Besuch des EUR-Präsidenten, Herrn Kappl, und stellt die Mitarbeiter der Justizverwaltung vor.
Kappl:
Ich danke für Ihre Einladung zu diesem Gespräch. Seit 1986 arbeite ich für die Europäische Union der Rechtspfleger .Am 31.08.2007 wurde ich in Stockholm zum EUR-Präsidenten gewählt. Die Ziele der Union der Rechtspfleger sollen in geordnete Gleise gebracht werden. Ziele sind vor allem die Harmonisierung des Rechts in Europa sowie die Schaffung des Europäischen Rechtspflegers. Vorschläge gingen an Herrn Frattini, Vizepräsident der EU-Kommission in Brüssel. Wir sehen es selbstverständlich nicht als unsere Aufgabe und unser Ziel an, in die gewachsenen Systeme der Justiz in den einzelnen Ländern einzugreifen. Vielmehr werden unsere Anregungen an die Justizministerinnen und Justizminister der europäischen Länder dahingehen, eine effektive und bürgernahe Justiz zu schaffen. Dies ist im vereinten Europa mit einem Rechtsraum unerlässlich. Der Bürger muss sein Recht in den möglichen Bereichen der Justiz stressfrei finden können. Diese möglichen Bereiche finden sich in der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Hier arbeiten die Rechtspfleger in Österreich und Deutschland bereits seit vielen Jahrzehnten eigenständig und unabhängig wie die Richter.
Kappl zählt die Tätigkeitsbereiche der Rechtspfleger innerhalb der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf.
Kappl:
Was die Harmonisierung in europäischen Gerichtsverfahren betrifft, möchte ich im Besonderen das Europäische Mahnverfahren ansprechen, das in Deutschland beim Amtsgericht Berlin-Wedding zentralisiert bearbeitet werden wird. Der Rechtspfleger wird für dieses Verfahren zuständig sein.
Die EUR wird eine Kommission, bestehend aus Vertretern von Frankreich, Belgien, Österreich, Rumänien, Dänemark und Deutschland, installieren, die ein Grünbuch zur Schaffung des Europäischen Rechtspflegers verfassen wird.
Wichtig ist, dass im Grünbuch auch eine europäische einheitliche Ausbildung dargestellt wird. Ziel ist es, eine einheitliche juristische Ausbildung in Europa zu schaffen. Das Grünbuch wird Ende des Jahres der EU-Kommission als Diskussionspapier vorgelegt werden. Die Fertigstellung des Grünbuches erfolgt während der Ratspräsidentschaft Frankreichs, das seine Unterstützung bereits zugesagt hat. Ich bitte auch Slowenien um Unterstützung bei diesen Plänen.
Staatssekretär:
Die von Ihnen dargestellte Arbeit des Rechtspflegers im Grundbuch und im Handelsregister ist bei uns im Gesetz verankert. Die Aufgaben sind den Gerichtsreferenten übertragen. Sie sind in drei Stufen unterteilt. In Stufe drei arbeiten die Gerichtsreferenten ohne Entscheidungsbefugnis dem Richter zu. In Stufe eins entscheiden sie unabhängig. Hier können sowohl Juristen mit Universitätsabschluss als auch diplomierte Referenten für Verwaltungstätigkeiten eingesetzt werden, also nicht nur innerhalb der Gerichte.
In Slowenien müssen zwei Jahre praktische Tätigkeit bis zum Staatsexamen absolviert werden. Diese zwei Jahre beinhalten acht Monate Ausbildung am Gericht. Es folgen sechzehn Monate bei der Staatsanwaltschaft, Rechtsanwälten, in der Wirtschaft und ähnlichen Bereichen. Nach der Prüfung folgen weitere drei Jahre Referendariat. Nach Vollendung des 30. Lebensjahres können die Gerichtsreferenten überall bei den genannten Institutionen tätig sein, auch bei Versicherungen und im Finanzamt. Die Referenten arbeiten sachlich unabhängig.
Kappl:
Wer bevollmächtigt die Referenten ?
Staatssekretär:
Die Bevollmächtigung erfolgt seit 2004 durch gesetzliche Übertragung der Entscheidungsbefugnis in Bereichen des Grundbuches und des Handelsregisters. Die Zwangsvollstreckung und Nachlassangelegenheiten werden immer noch von Richtern bearbeitet. Dort bestehen große Rückstände.
Kappl:
Sollen die Zwangsvollstreckungsverfahren auch den Gerichtsreferenten übertragen werden ? Was ist in der freiwilligen Gerichtsbarkeit angesiedelt?
Staatssekretär:
Es sind angesiedelt die Verteilung der Eigentumsrechte, Familienrecht, nicht strittige Nachbarschaftskonflikte.
Ist die Bearbeitung der Gerichtsgebühren Aufgabe des Rechtspflegers ?
Kappl:
Nein, dies obliegt dem mittleren Dienst.
Kappl erklärt die Arbeit des Kostenbeamten.
Kappl:
Der Rechtspfleger ist zuständig für die Festsetzung der Rechtsanwaltsgebühren.
Kappl erklärt das Festsetzungsverfahren, mit dem ein Vollstreckungstitel geschaffen wird.
Staatssekretär:
Warum wird die Festsetzung der Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltsgebühren getrennt vom mittleren Dienst und vom Rechtspfleger vorgenommen?
Kappl:
Die Übertragung der Festsetzung der Gerichtsgebühren auf den mittleren Dienst erfolgte zur Entlastung des Rechtspflegers. Aus den gleichen Gründen wurden richterliche Aufgaben dem Rechtspfleger übertragen.
Ziel für die Zukunft ist es, die Gerichtsverfahren effektiver zu gestalten. Durch weitere Übertragung von richterlichen Aufgaben auf den Rechtspfleger soll die Zuständigkeit des Richters zu seiner Entlastung auf die Kernaufgaben in Zivil- und Strafverfahren beschränkt werden. Einen europäischen Rechtspfleger zu schaffen Unser Vorschlag ist der Europäische Rechtspfleger, um eine effektive und bürgernahe Justiz zu erreichen. Der Vorschlag wurde den europäischen Justizministerinnen und Justizminister unterbreitet.
Staatssekretär:
Unser Ziel ist es, den Rechtspfleger, also den Gerichtsreferenten in die Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzverfahren einzubinden. Was die Festsetzung der Kosten betrifft, wollen wir beides, also die Anwalts- und Gerichtskosten dem Gerichtsreferenten übertragen. Dann würde es ein neues Verfahren geben. Die Frage ist aber, welches Rechtsmittel haben wir dann ?
Kappl erklärt die Wahrung des Instanzenweges.
Staatssekretär:
Interessant wäre eine Übertragung des Europäischen Mahnverfahrens auf den Rechtspfleger.
Kappl:
Genau das ist unser Ziel. Wie gesagt, wir wollen nicht eingreifen in die Justiz der einzelnen Länder, sondern nur Empfehlungen aussprechen. Die Empfehlung, das Mahnverfahren auf den Greffier zu übertragen, habe ich auch im französischen Justizministerium in Paris ausgesprochen.
Staatssekretär:
Das Mahnverfahren wäre dann bei uns die Aufgabe der Gerichtsreferenten.
Es folgt eine Diskussion über Nachlassverfahren. In Slowenien kann der Bürger entscheiden, ob er zum Gericht oder zum Notar gehen möchte. Kappl erklärt, dass die Bearbeitung der Nachlasssachen durch den Rechtspfleger bei Gericht bürgernah und gebührenfreundlich ist. Auch in Deutschland wird darüber diskutiert, die Nachlasssachen den Notaren zu übertragen. Der Bund Deutscher Rechtspfleger lehnt dies ab, da die Gebühren der Notare höher sind. Der Bürger hat damit eine teurere Rechtspflege. Insofern hält der Bund Deutscher Rechtspfleger die Übertragung der Nachlasssachen auf die Notare für einen schlechte Entscheidung.
Staatssekretär:
Ich schließe mich Ihrer Meinung an. Diese Problematik kann ich, was Slowenien betrifft, nachvollziehen, aber wir haben kaum Möglichkeiten, das zu verhindern. Die Entscheidung für den Bürger, zum Gericht oder zum Notar zu gehen, soll wohl offen bleiben. Auch wegen der Rückstände erhofft man sich hier eine bessere Lösung.
Kappl:
Ich rate zur Vorsicht. Wenn der politiche Druck wegen der Rückstände so groß ist, sollte man bei einer solchen Lösung über eine gesetzlich zeitliche Begrenzung nachdenken. Sollten die Rückstände nicht mehr bestehen, kann die Zuständigkeitsregelung nicht mehr rückgängig gemacht werden. Der Bürger bleibt verunsichert.
Staatssekretär:
Ich bin Ihrer Meinung, zumal die Bürger in Slowenien wenig Vertrauen zu den Notaren haben.
Kappl :
Nehmen wir an, die Nachlassverfahren würden auf die Notare übertragen werden, dann würde ein unnötiger Kreislauf in Gang gesetzt, denn gegen die Entscheidung des Notars muss es ein Rechtsmittel geben. Somit landet die ganze Sache wieder beim Gericht.
Staatssekretär:
Strittige Fälle können hier nur vom Gericht entschieden werden, nicht vom Notar. Man erhofft sich hier wohl eine Vergünstigung für den Bürger, wenn er die Wahl hat, zum Beispiel für Beglaubigungen zum Notar, zur Verwaltungsbehörde oder zum Gericht zu gehen.
Kappl:
Wo wird der Bürger Ihrer Meinung nach lieber hingehen, zum Notar oder zum Gericht, z.B. in Nachlasssachen?
Staatssekretär:
Da die Notare hier nicht so beliebt sind, sicher lieber zum Gericht, Auch hinsichtlich der Kosten.
Kappl:
Ich halte die Wahlmöglichkeit Notar oder Gericht für zu verwirrend. Eine klare gesetzliche Regelung in Bezug auf die Zuständigkeit ist für den Bürger fairer und besser. Als weiteren wichtigen Punkt sehe ich die Möglichkeit, durch eine klare Regelung einen Frontenaufbau zwischen den Notaren und den Gerichten zu verhindern und den Bürger nicht zwischen diese Fronten zu stellen.
Staatssekretär:
In Slowenien wäre eine Regelung der Zuständigkeit auch wegen der Rechtssicherheit wichtig. Wir haben hier z.B. enorme Probleme bzgl. der beglaubigten Unterschriften von Notaren oder Verwaltungsbehörden, was den Kauf von Gebrauchtfahrzeugen angeht. Hier handelt es sich oft um gestohlene Fahrzeuge aus Europa. Sehen Sie eine Möglichkeit, die Verträge hinsichtlich eines evtl. Diebstahls zu überprüfen?
Kappl:
Dieses Risiko muss der Bürger im Rechtsraum Europa selbst tragen.
Das ist im Moment sicher ein großes Problem für Ihr Land. Eine Beglaubigung der Unterschriften nützt nichts, da nicht überprüft werden kann, ob das Fahrzeug gestohlen ist. Evtl. kann irgendwann einmal ein europäisches Zulassungssystem geschaffen werden, um mehr Sicherheit zu geben
Ist es in Slowenien der Wunsch der Notare, dass ihnen die Nachlasssachen allein übertragen werden?
Staatssekretär:
Ja unbedingt. In Slowenien ist der Druck wegen zu starker Überlastung der Gerichte sehr groß. Ich denke, das erweckt die Hoffnung, durch eine Übertragung der Nachlasssachen auf die Notare eine Entlastung herbeizuführen. Dies ist jedoch nicht der Wunsch der Gerichte.
Der Bürger will selbst entscheiden, daher wird auf politischer Ebene nicht entschieden werden können.
Es gibt wohl sehr viel zu überlegen, weil bis Juni entschieden sein soll, insbesondere was das Europäische Mahnverfahren betrifft.
Es folgen Fragen zur Zentralisierung des Europäischen Mahnverfahrens beim Amtsgericht Berlin – Wedding.
Kappl:
Beim Europäischen Mahnverfahren ist das Land zuständig, in dem der Schuldner seinen Wohnsitz hat. Dies ist ein Teil des Schuldnerschutzes. Der Europäische Zahlungsbefehl soll in der Landessprache des Schuldners erlassen werden.
Staatssekretär: Was die einheitliche Ausbildung in Europa betrifft, habe ich noch eine Frage. Gibt es diesbezüglich Unterlagen von der Union?
Kappl:
Die Frage kann ich noch nicht beantworten. Wir werden den Vorschlag der einheitlichen Ausbildung bei der Europäischen Union einbringen und im Grünbuch verankern.
Es folgt eine Diskussion über die juristische Ausbildung in Deutschland. Fragen des Staatssekretärs werden diesbezüglich beantwortet.
Die Unabhängigkeit des Rechtspflegers im Unterschied zu den Gerichtsreferenten wird erörtert.
Kappl:
Die Idee des Europäischen Rechtspflegers soll an die Justizministerien herangetragen werden. Ich möchte betonen, dass es sich hier nur um eine Aufgabe als EUR-Präsident handelt. Ich arbeite in meiner Amtszeit nicht auf deutscher, sondern auf europäischer Ebene. Unsere Interessen europaweit zusammenzubringen, liegt mir sehr am Herzen.
Staatssekretär:
Ich habe großes Interesse an einer Übertragung bestimmter Arbeitsbereiche auf unsere Gerichtsreferenten wie beim Rechtspfleger.
Kappl:
Das Berufsbild des Gerichtsreferenten ist in Slowenien bereits vorhanden. Was wir alle anstreben ist eine effektive Justiz, günstigere Kosten, schnellere Prozesse und vor allem eine Vereinheitlichung der Justizverfahren. Die Europäische Union der Rechtspfleger könnte mit der Erstellung des Grünbuches die Diskussion in Europa über eine Harmonisierung der Gerichtsverfahren in Gang setzen.
Wir sind ein Europa. Einen guten Weg zeigen die Gespräche in Berlin, Paris und jetzt hier in Ljubljana.
Ich bitte Sie, Herr Staatssekretär, um Ihre Unterstützung während der Ratspräsidentschaft Sloweniens.
Staatssekretär:
Unser Gespräch hat mir große Freude bereitet. Im Rahmen unserer Trio – Präsidentschaft haben Sie mein Wort, dass ich die Pläne für eine bürgernahe Justiz unterstützen werde. Ich hoffe, dass der Prozess zur Verbesserung des Berufsbildes der Rechtspfleger nicht so lange dauert.
Auch hoffe ich, dass wir demnächst mit Hilfe des Europäischen Mahnverfahrens des Verfahrens über geringfügige Forderungen zu Gunsten der Bürger in grenzüberschreitenden Prozessen handeln können.
Ich möchte noch einmal sagen, dass dies ein gutes und wichtiges Gespräch war, auch, dass wir uns dem Berufsbild des Rechtspflegers in Deutschland und Österreich annähern wollen. Unser Gespräch ist hierfür eine wichtige Diskussionsgrundlage.
Kappl bedankt sich im Namen der EUR und überreicht dem Staatssekretär, Herrn Marolt, den EUR-Anstecker.

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