Grünbuch der E.U.R.
Media
Film über den Beruf des Rechtspflegers (von der Bundesanstalt für Arbeit, Nürnberg)
Kongress in Cuneo/Piemont/Italien
8. - 12. September 2010
ANMELDEFORMULAR - 01.04.2010 (pdf, 125 kByte)
Programm - 20.03.2010 (pdf, 70 kByte)
Neues
13.08.2010 : Der Europäische Rechtspfleger - Thema an der Internationalen Universität von Santander
15.07.2010 : Chinesische Justiz zeigt Interesse am Europäischen Rechtspfleger
26.06.2010 : Rechtspfleger erledigen mehr als 80 Prozent der gerichtlichen Verfahren
22.04.2010 : Deutsche Bundesministerin der Justiz unterstützt das Vorhaben der E.U.R.
Bericht über die Vollversammlung der CEPEJ in Rom, 6. - 7. Juli 2006
Die siebte Vollversammlung des CEPEJ fand in Rom (Italien) vom 6.-7. Juli 2006 in Anwesenheit von Gabriele GUARDA, Präsident des EUR, Roberto GALULLO, Schatzmeister, e Jean-Jacques KUSTER, Vertreter des EUR statt.
Auf der Tagesordnung standen als wesentlicher Punkt der Bericht 2006 über die europäischen Rechtssysteme und die Beziehungen zwischen CEPEJ und der Europäischen Union.
Der Tätigkeitsbereich des CEPEJ 2005 wurde angenommen, der die in die Tat umgesetzten Aktivitäten illustriert, die den Aufgaben entsprechen, die vom Ministerrat anvertraut wurden, und die dem Durchführungsplan entsprechen, der von den Staatsoberhäuptern anlässlich des Treffens in Warschau vom Mai 2005 eingesetzt wurde.
- die Bewertung der Funktionstüchtigkeit der Rechtssysteme in Europa, und zwar hauptsächlich der erste Erprobungsbericht über die europäischen Rechtssysteme. Diese Initiative wird regelmäßig und systematisch wiederholt werden, und eine neue Bewertungsmaßstabstabelle wurde für die Daten 2004 verabschiedet;
- die Optimierung der Fristen der Rechtsprozeduren; die CEPEJ hat ihrer Arbeitsgruppe den Auftrag erteilt, Aktionen und Instrumente zu entwickeln, die es den Mitgliedsstaaten gestatten, die Aktionsrichtlinien bezüglich der Aktionen zu verwirklichen, die in seiner Programmrahmenvereinbarung festgesetzt sind. Diese Arbeitsgruppe, an der die E.U.R. mit dem Status als Beobachter teilnimmt, hat verschiedene Aktivitäten unternommen: zur verbesserten Kenntnis der Situation der Fristen der Rechtsverfahren in den europäischen Staaten; zur Analyse der Fristen, beginnend bei der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes der Menschenrechte; zugunsten einer Analyse zum Zeitmanagement in den Gerichten der Länder Nordeuropas, die Vorbereitung eines konkreten Instrumentariums, das den Richtern der Justiz dienlich sein soll; eine Checkliste zum Zeitmanagement; die Vorbereitung einer Zusammenschau/ eines Kompendiums zu den unterschiedlichen Praktiken, die auf der Erfahrung der einbezogenen Gerichte gründen (45 Gerichte der 34 Mitgliedsstaaten bildeten dieses Netz am Ende des Jahres 2005).
- Die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei ihrer Reform der juristischen Organisationen, die Analyse der Probleme bezüglich der Ausübung der zivilrechtlichen Entscheidungen in der russischen Föderation.
- die wissenschaftliche Erfahrung, eingesetzt bei der Debatte über die Funktionsweise der Justiz (Konferenzen, Europäischer Tag des Zivilrechts, Preis “Kristallwaage”).
Das Berichtsprojekt “Europäische Rechtssysteme – Edition 2006”
Das Projekt wurde vom Vorsitzenden der Arbeitsgruppe, M. Jean-Paul Jean, und von der Expertin, Sig.ra FALCONI vorgestellt. Alle Mitgliedsstaaten haben auf den Fragebogen geantwortet, außer der Schweiz und der Ex-Republik Mazedonien. Dies stellt einen Schritt vorwärts dar, der Inhalt und seine Darstellung wurden sowohl quantitativ als auch qualitativ verbessert. Es stellt eine einzigartige Datenbank in Europa dar. Die Wiederholung des Projekts wird es erlauben, die Entwicklungen und die Tendenzen der Rechtssysteme in den verschiedenen europäischen Staaten zu messen.
Es lohnt sich, den Fragebogen bezüglich bestimmter Punkte für das nächste Bezugsjahr zu präzisieren. Nach einer Kapitel für Kapitel vorgehenden Analyse, vor allem des Kapitels über das Verwaltungspersonal, wo die EUR seine Bemerkungen vorgetragen hat, wurde der Bericht angenommen. In diesem Moment ist er der Öffentlichkeit nicht zugänglich, bis zu seiner Annahme durch den Ministerrat (Oktober 2006). Er wird Bestandteil einer offiziellen Präsentation sein, die im Rahmen des Europäischen Tag des Zivilrechts am 25. Oktober stattfinden soll.
Beziehungen zwischen CEPEJ und der Europäischen Union.
Zu diesem Punkt waren anwesend sig. Di VEL, Generaldirektor des Rechtswesens des Europäischen Rats; der Senator M. Clemente MASTELLA, Justizminister von Italien, und sig. FRATTINI, Vizepräsident der Europäischen Rechtskommission.
Die gute Zusammenarbeit zwischen CEPEJ und der Europäischen Union wurde unterstrichen, sowie die gemeinsamen Initiativen, die im Bereich der Effizienz der Justiz unternommen wurden. Sig. FRATTINI hat eine Mitteilung der Kommission zur Qualität der Justiz mit Hinwies auf CEPEJ angekündigt, sowie ein europäisches Forum in diesem Bereich mit den Vertretern der Berufsverbände und den NGO, sowie einer Mitteilung zur Ausbildung besonders der Richter und den Justizbeamten. Ein Einvernehmensprotokoll zwischen dem Europäischen Rat und der Europäischen Union sollten schnell ausgearbeitet werden.
Die jüngsten Entwicklungen innerhalb der Europäischen Union im Bereich der Justiz wurden beschrieben, als Konsequenz des Programms der Aia, die die finnländische Präsidentschaft der Europäischen Union zur Zeit ausarbeitet: die gegenseitige Anerkennung der Entscheidungen, die Zusammenarbeit im Zivilrecht und besonders die Prävention von Verbrechen.
Die vierte Ausgabe des Europäischen Tags des Zivilrechts wird am 25. Oktober stattfinden. Eine Versammlung der Präsidenten der Obersten Gerichtshöfe wird am Obersten Gerichtshof in Paris stattfinden. Bei dieser Gelegenheit wird der Preis “Kristallwaage” verliehen werden, um innovative Praktiken im Bereich der Organisation von Gerichtshöfen und der zivilen Rechtsprozeduren auszuzeichnen. Diese Initiativen können von Gerichtshöfen oder von einem Berufsverband der Justizbeamten eingereicht werden. Die Bewerbungen müssen vor dem 31.08.2006 bei der Europäischen Kommission oder dem Europäischen Rat vorliegen. (www.coe.int/cepej).
Im ersten Drittelsemester 2007 wird eine gemeinsame Konferenz Europäischer Rat – Europäische Kommission zum Thema der Beziehung zwischen Effizienz und Gerechtigkeit der Justiz stattfinden.
Beginn der Realisierung des Rahmenprogramms “Ein neues Ziel für die europäischen Rechtssysteme: Behandlung jeder Angelegenheit in einem optimalen und vorhersehbaren Zeitraum”
Der Entwicklungszustand der laufenden Arbeiten der Arbeitsgruppe wurde vorgestellt:
- Konferenz über Gegenmaßnahmen zu extrem langen Verfahrensabläufen, Ansatz der Kommission von Venedig (April 2006);
- Berichte zur Situation der Fristen der juristischen Verfahren bei der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und zum Zeitmanagement in den Gerichtshöfen in den nordeuropäischen Ländern, Kompendium zu den vorbildlichen Praktiken, die anlässlich der nächsten Vollversammlung des CEPEJ am 6.-8. Dezember in Straßburg vorgestellt werden.
- Versammlung der einbezogenen Gerichte in Bukarest (5-6/04/2006). Der Bericht über diese Versammlung wird auf der Internetsite der CEPEJ unter der Rubrik “Versammlungen“ in französischer und englischer Sprache zur Verfügung gestellt.
J.J. KUSTER
Redebeitrag der E.U.R. anlässlich der Vollversammlung der CEPEJ am 5.-6. Juli 2006 zum Berichtsprojekt “Europäische Rechtssystem – Ausgabe 2006”.
Die E.U.R. würdigt die bemerkenswerte geleistete Arbeit und die einzigartige Zusammensicht der juristischen Systeme der Mitgliedstaaten des Europäischen Rats, die von diesem Bericht geleistet wird. Besonders wird gewürdigt, dass ein Kapitel (Nr. 6) dem Verwaltungspersonal und der Analyse der unterschiedlichen Berufsstände gewidmet ist, die im öffentlichen Dienst der Justiz Seite an Seite mit den Richtern zusammenwirken. Die Antworten auf die Fragen, die auf den Vorschlag unseres Verbandes in den an die Mitgliedsstaaten gesandten Fragebogen mit aufgenommen worden sind, ermöglichen es nun, eine Vorstellung der verschiedenen Berufsrichtungen und ihrer Rolle innerhalb der Gerichte, sowie ihrem Beitrag zum Wirken der Justiz zu bekommen.
Die verschiedenen Aspekte des Berufes, der von unserem Verband vertreten wird, wurden einer hervorragenden Analyse unterzogen, die die Obliegenheiten der Rechtspfleger besonders heraushebt, vor allem in Deutschland und in Österreich, und den ihnen ähnelnden Berufen in anderen Ländern. Diese tragen zur Verbesserung der Durchführung der Gerichtsverhandlungen bei, indem sie den Richtern Arbeit abnehmen, die die zivile Streitsache nicht betreffen, und die es ihnen möglich machen, diesen Streitfällen mehr Zeit zu widmen.
Eine Bemerkung bezüglich der gegebenen Antworten auf die Fragen 39, 40 und 61 der Bewertungstabelle. Ich werde als Beispiel Frankreich anführen, das ist nicht zufällig, wo die Fragen nicht klar verstanden worden schienen, wenn wir die Antworten bezüglich der Unterscheidung in drei Kategorien des Verwaltungspersonals und bezüglich der juristischen oder parajuristischen Aufgaben, die nicht erwähnt sind, betrachten, obwohl seit 1995 die Direktoren der französischen Kanzleien Funktionen übernehmen, die früher in verschiedenen Bereichen von Richtern ausgeführt wurden, und die ohne Weiteres, ohne deswegen direkt identisch zu sein, denjenigen der Rechtspfleger zugeordnet werden könnten.
Mein Ziel ist es hier selbstverständlich nicht, den Inhalt der Antworten oder die von den einzelnen Ländern angegebenen Ziffern zu verurteilen, sondern die Möglichkeit zu eröffnen, für das nächste Beurteilungsprojekt im Fragebogen einen erklärenden Hinweis zur Natur und zum Tätigkeitsprofil des zu untersuchenden Personal zu geben. Ich kann übrigens vollständig die Schwierigkeiten der nationalen Instanzen, die mit der Beantwortung des Fragebogens beauftragt waren, verstehen, die auf ihrer Ebene nicht immer oder unter Schwierigkeiten Zugang zu den notwendigen Informationen erhalten.
Schließlich gilt mein Dank der Expertin S.ga Falconi, und der Arbeitsgruppe, im Bericht den Modellstatus der Rechtspfleger, der von unserem Verband ausgearbeitet worden wurde, erwähnt zu haben. Dieses Statut bekommt seinen Sinn innerhalb der Ziele des CEPEJ, das Funktionieren der Justiz zu verbessern, um die Berufe auf der Ebene der Justiz zu harmonisieren, sowie der Einführung des Profils des Rechtspflegers in die Mitgliedsstaaten. Dieses seit nunmehr mehr als 10 Jahre angenommene Statut hat seine Früchte getragen, denn in zahlreichen Ländern wurde eine identischer oder ähnlicher Beruf eingerichtet. Besonders in den Ländern Mittel- und Osteuropas, oder hat eine Entwicklung der Berufe in diesem Sinn in anderen Ländern unterstützt. Die Expertin hat dies übrigens ja schon in ihrem Bericht unterstrichen.
Um zum Ende meiner Ausführungen zu kommen, möchte ich eine allgemeine Bemerkung machen. Unser Verband würde zugunsten der Vertiefung des Aspekts „Bewertung der Qualität der juristischen Arbeit“ eintreten, indem nicht nur die Existenz dieser Bewertung klargestellt wird, sondern auch ihr Inhalt, zum Beispiel der Hinweis auf die benutzten Indikatoren; zugunsten vor allem eines Blicks auf die Checklist der CEPEJ der Qualitätsnormen, der Ziele und der erreichten Ergebnisse, was die Fristen betrifft. Unser Verband würde sich sogar zugunsten der eventuellen Bildung einer neuen Arbeitsgruppe innerhalb der CEPE, die sich diesem Aspekt widmet, aussprechen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
J.J KUSTER
Vertreter der E.U.R. beim Europäischen Rat

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